Geschäftsbedingungen
Artikel 1. Definitionen
KaesefondueShop.de ist eine Website des Käsehandel Peters V.o.f., mit Sitz in Harderwijk, Niederlande, eingeschrieben im Handelsregister bei der Handelskammer De Veluwe und Twente mit Sitz in Harderwijk, Niederlande unter der Nummer 08013956.
Artikel 2. Anwendung / Anwendbarkeit
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten bei jedem Angebot, jeder Offerte und jedem Vertrag zwischen Käsehandel Peters V.o.f., und einem Kunden, für den Käsehandel Peters V.o.f. diese Geschäftsbedingungen anwendbar erklärt hat, sofern von diesen Geschäftsbedingungen nicht durch die teilnehmenden Parteien ausdrücklich und in schriftlicher Form abgewichen wurde.
2. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen sind ebenso anwendbar bei Abkommen mit Käsehandel Peters V.o.f., bei dessen Ausführung Käsehandel Peters V.o.f. Dritte involviert hat.
3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gleichermaßen für die Mitarbeiter von Käsehandel Käsehandel Peters V.o.f. und seinen Vorstand verfasst worden.
4. Die Anwendbarkeit von eventuellen Einkaufs- und anderen Bedingungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich abgelehnt.
5. Falls diese oder mehrere Bedingungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise nichtig sind oder für nichtig erklärt werden, dann ist der Rest, von den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgesetzten Bedingungen, weiterhin vollständig gültig. Käsehandel Peters V.o.f. und der Kunde werden dann in Verhandlung treten um neue Bedingungen als Ersatz der nichtigen oder annullierten Bedingungen zu finden, wobei man sich soweit wie möglich an die Ziele und die Tragweite der ursprünglich festgesetzten Bedingungen orientiert.
6. Falls Uneinigkeit besteht bzgl. der Deutung dieser oder mehrerer Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dann muss die Deutung auf Basis des Geistes dieser Bedingungen stattfinden.
7. Falls sich zwischen den Parteien eine Situation entwickelt, die nicht in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt ist, dann muss die Deutung auf Basis des Geistes dieser Bedingungen stattfinden.
8. Falls Käsehandel Peters V.o.f. nicht immer eine strikte Erfüllung dieser Geschäftsbedingungen verlangt, bedeutet das nicht, dass die Bedingungen davon nicht gelten, oder das Käsehandel Peters V.o.f. in irgendeiner Form das Recht verliert um in anderen Fällen die strikte Erfüllung der Bedingungen dieser Geschäftsbedingungen zu verlangen.
9. Käsehandel Peters V.o.f. behält sich das Recht vor um die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Inhalt seiner Internetseite zu ändern.
Artikel 3. Angebote und Offerten
1. Alle Angebote und Offerten von Käsehandel Peters V.o.f. sind frei bleibend, außer wenn in der Offerte eine Frist zur Akzeptanz festgelegt wurde. Ein Angebot oder eine Offerte verfällt, wenn das Produkt, worauf sich die Offerte bezieht, in der Zwischenzeit nicht mehr lieferbar ist.
2. Käsehandel Peters V.o.f. kann nicht an seine Offerten oder Angebote gehalten werden, wenn der Kunde berechtigterweise verstehen kann, dass die Offerten oder Angebote, oder auch ein Teil davon, einen ersichtlichen Irrtum oder Schreibfehler enthalten.
3. Die in einer Offerte oder in einem Angebot genannten Preise sind inklusiv MwSt, Versand- und Administrationskosten, es sei denn es wurde anders angegeben.
4. Wenn die Akzeptanz (wenn auch nicht auf untergeordnete Punkte) von dem in der Offerte oder in dem Angebot aufgenommenen Angebot, dann ist Käsehandel Peters V.o.f. daran nicht gebunden. Die Abmachung kommt dann nicht gemäß dieser abweichenden Akzeptanz zustande, außer wenn Käsehandel Peters V.o.f. dies anders angibt.
5. Ein zusammengestellter Kostenvoranschlag verpflichtet Käsehandel Peters V.o.f. nicht zum Nachkommen eines Teiles des Auftrages zu einem im Vertrag vereinbarten Teil des angegebenen Preises. Angebote und Offerten gelten nicht automatisch für zukünftige Aufträge.
6. Angebote gelten nicht automatisch für Wiederholungsbestellungen.
Artikel 4. Auftragsbestätigung und Vertrag
1. Nachdem Käsehandel Peters V.o.f. die Bestellung empfangen hat, wird Käsehandel Peters V.o.f. den Auftrag innerhalb eines Werktages bestätigen, außer wenn von Käsehandel Peters V.o.f. berechtigterweise nicht verlangt werden kann, dass dem Vertrag mit dem Kunden nicht nachgekommen wird.
2. Sobald Käsehandel Peters V.o.f. die Bestellung empfangen und die Bezahlung stattgefunden hat, wird der Auftrag von Käsehandel Peters V.o.f. akzeptiert und innerhalb von 2-4 Werktagen ausgeführt. Falls ein Produkt (zeitweise) nicht lieferbar ist, wird das Produkt durch eine gleichwertige Alternative ersetzt. Der Kunde wird hierüber via e-mail in Kenntnis gesetzt. Käsehandel Peters V.o.f. behält sich das Recht vor die stattgefundene Bezahlung nicht zu bezahlen und, aus welchen Gründen auch, den Auftrag nicht zu akzeptieren. Gründe dafür können u.a. sein: Problemen mit dem Lagervorrat, Problemen beim Auftragsempfang oder Problemen bei dem Abschließen einer Bestellung. Nichtsdestotrotz können auch andere Gründe zur Abweichung eines Auftrages führen.
3. Der Vertrag befasst alle zwischen dem Käsehandel Peters V.o.f. gemachten Abmachungen und tritt anstelle aller vorher gemachter Verträge, Regelungen und/oder Abmachungen zwischen dem Kunden und Käsehandel Peters V.o.f..ein.
4. Die Administration von Käsehandel Peters V.o.f. gilt, vorbehaltlich Gegenbeweis, als Beweis für die vom Kunden an Käsehandel Peters V.o.f. verrichteten Aufträge und vollzogener Bezahlungen und die von Käsehandel Peters V.o.f. durchgeführten Lieferungen. Käsehandel Peters V.o.f. erkennt elektronische Kommunikation als Beweis an. Durch das Akzeptieren dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennt der Kunde dies ebenso an.
Artikel 5. Preise
1. Der Gesamtbetrag, der auf der Auftragsbestätigung steht, ist definitiv und inkl. der Preise der bestellten Produkte, deren Verarbeitung, Verpackungsmaterial und Transport.
2. Der minimale Bestellbetrag beträgt 7.50 EUR (ohne Versandkosten).
3. Innerhalb der EU wird kein Zoll oder damit verbundene Gebühren auf die bestellten Produkte erhoben.
4. Nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wird Käsehandel Peters V.o.f. eine separate Rechnung zu einer vom Kunden angegebenen Adresse verschicken.
5. Käsehandel Peters V.o.f. behält sich das Recht vor Preisen zu ändern und eventuelle Fehler zu verbessern. Wenn der Kunden hierdurch benachteiligt werden sollte, wird er via e-mail darüber in Kenntnis gesetzt und hat das Recht seine Bestellung innerhalb von zwei darauf folgenden Tagen zu annullieren. Käsehandel Peters V.o.f. kann für eventuelle (Druck) Fehler bei seinen Preisen oder in seinen Bedingungen nicht haftbar gemacht werden.
Artikel 6. Levering
1. Käsehandel Peters V.o.f. wird, sobald der Auftrag akzeptiert ist, die Waren innerhalb von 2-4 Werktagen verpacken und an die Postorganisation von TNT Post oder DHL übergeben, die das Paket daraufhin an die vom Kunden angegebene Adresse liefern werden.
2. Die Lieferzeit wie auf der Rechnung angegeben ist ein Indikator, keine Garantie. Pakete können unerwartete Verzögerungen bei der Post untergehen. Käsehandel Peters V.o.f. hat hierüber keine Kontrolle und kann daher dafür auch nicht haftbar gemacht werden. Für mögliche Verzögerungen, die durch den Zoll des jeweiligen Landes verursacht werden, trägt der Kunde das Risiko.
3. Die Lieferzeit beginnt ab dem Zeitpunkt ab dem das Paket an TNT Post oder DHL übergeben wird.
4. Wenn ein Pakt nicht innerhalb der genannten Zeitspanne geliefert wurde, wird mindestens vier Wochen lang nichts unternommen, denn es kann sein, dass das verspätete Paket in dieser Periode doch noch ausgeliefert wird.
5. Ein Strafzuschlag wird ausschließlich vergütet, wenn der Kunde darüber schriftlichen Beweis vorlegen kann.
6. Lieferungen außerhalb der EU: eventuelle Einfuhrrechte / -zölle trägt der Kunde. Der Kunde hat sich im Vorfeld über die Einfuhrbestimmungen in seinem/ihrem Land zu informieren. Käsehandel Peters V.o.f. hat hierüber keine Kontrolle und kann dafür nicht haftbar gemacht werden.
7. Alle Kosten bzgl. der Ablieferung trägt der Kunde.
8. Der Kunde ist dazu verpflichtet die gekauften Waren im Moment, in dem Ihm diese zur Verfügung stehen oder ihm zur Verfügung gestellt werden, in Empfang zu nehmen.
9. Falls der Kunde sich weigert die Waren in Empfang zu nehmen oder nachlässig ist um Hinweise oder die korrekte Adresse, die notwendig für die Lieferung ist, zu nennen, werden die zur Lieferung bestimmten Waren gelagert, wobei der Kunde das Risiko trägt. Die eventuellen extra anfallenden Kosten für eine erneute Lieferung oder das Lagern dieser Waren trägt der Kunde.
10. Käsehandel Peters V.o.f. kann in keiner Form für den Verfall oder die über dem Mindesthaltbarkeitsdatum hinaus sich befindenden Waren verantwortlich gestellt werden, weil der Kunde nicht in der Lage war diese pünktlich abzuholen.
11. Alle Pakete sind versichert. Falls ein Paket verloren geht, kann von Käsehandel Peters V.o.f. ein entsprechender Suchauftrag bei TNT Post oder DHL beantragt werden. Wenn sich nach dem entsprechenden Suchauftrag der TNT Post oder DHL herausstellt, dass das Paket verloren ist, hat der Kunde das Recht auf Erstattung seiner Bezahlung. Für Verzögerungen der Post hat der Kunde kein Recht auf Erstattung.
12. Falls Käsehandel Peters V.o.f. im Rahmen des Vertrages Daten des Kunden nötig hat, beginnt die Lieferzeit, nachdem der Kunde diese an Käsehandel Peters V.o.f. zur Verfügung gestellt hat.
Artikel 7. Garantie
1. Käsehandel Peters V.o.f. garantiert, dass alle gelieferten Produkte ein noch nicht abgelaufenes maximales Verkaufsdatum und MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum) von mindestens 3 Wochen am Tag des Versandes, es sei denn, dass es anders angegeben wurde (z.B. bei speziellen Angeboten). Käsehandel Peters V.o.f. wird alles dafür tun, dass die bestellten Waren so sorgfältig wie möglich behandelt werden, sodass diese an den Beschreibungen auf der Website und dem Zeitpunkt, an dem der Auftrag erteilt wurde, entsprechen.
2. Die oben genannte Garantie gilt während der gängigen Haltbarkeitsperiode, die von den Produkten erwartet werden kann oder wenn vermeldet worden ist: Haltbar bis ..., falls dies zutreffend ist.
3. Es wird keine Garantie für Produkte gegeben, bei denen es deutlich ist, dass
a. das nicht verwenden sein durch unverständlichen oder falschen Gebrauch verursacht worden ist,
b. der Kunde oder Dritte Änderungen an den Waren vorgenommen oder versucht haben vorzunehmen ohne die ausdrückliche Inkenntnissetzung Productsfromhome's oder deren schriftliche Bestätigung hierüber,
c. die Güter für Zwecke verwendet worden sind, wofür sie nicht bestimmt waren.
Artikel 8. Empfang
1. Der Kunde ist dazu verpflichtet das an ihn Gelieferte zu inspektieren, unmittelbar ab dem Moment, dass ihm die Ware zur Verfügung gestellt worden bzw. die jeweilige Tätigkeit verrichtet worden ist. Dabei hat der Kunde zu prüfen, ob die Qualität und/oder Quantität/Menge des Gelieferten mit dem vorher vereinbarten übereinstimmt und ob die Bedingungen, die beide Parteien vorher akzeptiert haben, erfüllt worden sind. Eventuelle Schäden sind innerhalb von 48 Stunden nach Entdeckung per e-mail an Käsehandel Peters V.o.f. (info@KaesefondueShop.de) zu melden, mit Vermerk der Nummer des Paketbons. Die Meldung hat eine so detailliert wie mögliche Beschreibung des Schadens zu beinhalten, sodass Käsehandel Peters V.o.f in der Lage ist adäquat zu reagieren. Der Kunde hat Käsehandel Peters V.o.f die Möglichkeit eine Beschwerde untersuchen zu lassen einzuräumen.
2. Ein nicht sichtbarer Schaden ist innerhalb von fünf Tagen nach Entdeckung, spätestens allerdings innerhalb der Garantiefrist (das für das Produkt gängige Mindesthaltbarkeitsdatum) an Käsehandel Peters V.o.f. mit Inachtnahme des in dem vorigen Artikel festgesetzten zu melden. Nach Ablauf der Garantiefrist ist Käsehandel Peters V.o.f. dazu berechtigt alle Kosten für Ersatz, inkl. Administration und Versandkosten, in Rechnung zu stellen.
3. Falls der Kunde infolge des o.g. Artikels zeitig reklamiert hat, bleibt er/sie zur Abnahme und Bezahlung der gekauften Waren verantwortlich. Falls der Kunde die o.g. Waren retournieren möchte, hat er/sie Käsehandel Peters V.o.f.. darüber zu kontaktieren. Diese können ausschließlich und auf eigene Rechnung zurückgeschickt werden, sofern Käsehandel Peters V.o.f. seine schriftliche Zustimmung hierzu gegeben hat.
Artikel 9. Haftung
1. Falls Käsehandel Peters V.o.f. haftbar sein sollte, dann ist die Haftung auf das in diesen Geschäftsbedingungen Festgelegte beschränkt.
2. Falls die von Käsehandel Peters V.o.f. gelieferten Waren nicht ordnungsgemäß sind, ist die Haftung von Käsehandel Peters V.o.f. gegenüber dem Kunden auf das Festgelegte in unseren Geschäftsbedingungen unter “Garantie” beschränkt.
3. Falls der Hersteller der gelieferten Waren für Folgeschäden haftbar ist, dann beschränkt sich die Haftung von Käsehandel Peters V.o.f. auf das Ersetzen von dieser (oder diesen) Ware (n) bzw. der Erstattung des Verkaufspreises.
4. Der Kunde ist für die Wahl der Ware und dessen Lagerung persönlich verantwortlich. Käsehandel Peters V.o.f. haftet nicht, wenn der entstandene Schaden durch Absicht, Schuld und/oder vorbehaltenem Handeln, sowie durch unsachgemäßen oder unangemessenen Gebrauch des Kunden entstanden ist.
5. Käsehandel Peters V.o.f. haftet nicht für Schäden, von welcher Art auch, die entstanden sind, weil Käsehandel Peters V.o.f. von vom Kunden empfangenen falschen und/oder unvollständigen Angaben ausgegangen ist.
6. Käsehandel Peters V.o.f. haftet ausschließlich für direkten Schaden.
a. Unter direktem Schaden wird ausschließlich verstanden:
die angemessenen Kosten zur Feststellung der Schadensursache und des Schadenumfangs, soweit die Feststellung sich auf den Schaden im Sinne dieser Geschäftsbedingungen bezieht;
b. die eventuell angemessenen Kosten, die die mangelnde Leistung von Käsehandel Peters V.o.f. dem Vertrag entgegen zu treten, soweit diese an Käsehandel Peters V.o.f. zugerechnet werden können,
c. angemessene Kosten, entstanden um Schäden zu verhindern, soweit der Kunde beweisen kann, dass diese Kosten zur Schadensbeschränkung von direktem Schaden wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt getätigt worden sind.
7. Käsehandel Peters V.o.f. haftet niemals für indirekten Schaden, darunter werden Folgeschäden, entgangener Gewinn, versäumte Einsparungen und Schäden durch Betriebs- oder andersartige Stagnation, verstanden. Im Falle von Konsumentenankäufen reicht diese Beschränkung nicht weiter als die, die in Artikel 7:24 Absatz 2 BW angegeben ist.
8. Falls Käsehandel Peters V.o.f. für irgendeine Form von Schaden haftbar ist, dann ist die Haftung beschränkt bis zum dreimaligen Rechnungswert des Auftrags, zu mindestens bis zu dem Teil des Auftrags, worauf die Haftung sich bezieht.
9. Die Haftung von Käsehandel Peters V.o.f. ist in jedem Fall immer bis zum Betrag der Auszahlung seines Versicherers im vorliegenden Fall beschränkt.
10. Die in diesem Artikel aufgenommenen Beschränkungen zur Haftung gelten nicht, wenn der Schaden auf Absicht oder grobe Schuld von Käsehandel Peters V.o.f. oder seinen führenden Mitarbeitern zurückzuführen ist.
Artikel 10. Risikoübertragung
1. Het risico van verlies of beschadiging van de producten die voorwerp van de overeenkomst zijn, gaat op de klant over op het moment waarop deze aan de klant juridisch en/of feitelijk worden geleverd en daarmee in de macht van de klant of van een door de klant aan te wijzen derden worden gebracht.
Artikel 11. Bezahlung
1. Preise und Abbildungen sind ohne Gewähr.
2. Bezahlung ist im Voraus via iDeal oder Paypall zu entrichten. Abwicklung und Versand der bestellten Waren findet statt, nachdem der Kunde bezahlt hat.
3. Gemäß dem Recht auf Datenschutz wird keine einzige Information an Dritte weitergegeben.
Artikel 12. Das Recht zur Beendigung des Vertrags
1. Der Kunde hat innerhalb von 7 Tagen das Recht den Kauf ohne Angabe von Gründen zu beenden. Dieses muss schriftlich an Käsehandel Peters V.o.f. mitgeteilt worden. Alle entstandenen Kosten für das Zurücksenden der Waren trägt der Kunde.
2. Die o.g. Bedenkzeit gilt nicht für schnell verderbare Waren.
3. Der Kunde kann den Kauf ohne Angaben von Gründen nur dann beenden, wenn die jeweiligen Güter vollständig, unbeschädigt und ungebraucht sind sowie in der Originalverpackung zurückgeschickt werden.
Artikel 13. Beschwerden
1. Falls die bestellten Waren aufgrund von Bruch, Beschädigung oder verkehrter Lieferung nicht den Erwartungen des Kunden entsprechen, ist der Kunde dazu verpflichtet Käsehandel Peters V.o.f. innerhalb von 48 Stunden nach Empfang der Ware darüber in Kenntnis zu setzen. Falls Käsehandel Peters V.o.f. innerhalb der o.g. Frist keine Beschwerde vom Kunden empfangen hat, wird jede Lieferung entsprechend der Bestellung als korrekt verarbeitet angesehen.
Artikel 14. Urheberrechte
1. Käsehandel Peters V.o.f. behält sich alle Rechte und Berechtigungen, die ihm aufgrund des Urheberrechts, und anderen urheberrechtliche Gesetzesgebung und -lage zustehen, vor.
2. Käsehandel Peters V.o.f. ist Eigentümer und Lizenzinhaber von allen Urheberrechten, datenbezogenen Anwendungen, Marken und anderen urheberrechtlichen Rechten, die zu dieser Website gehören. Konzept, Struktur, Layout und Design sind exklusives Eigentum von Käsehandel Peters V.o.f..
3. Falls die o.g. Dinge vom Kunden gebraucht werden, dann nur von ihm/ihr und diese dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Käsehandel Peters V.o.f. vervielfältigt, veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden.
Artikel 15. Vrijwaring
1. Der Kunde schützt Käsehandel Peters V.o.f. vor eventuellen Ansprüche von Dritten, die in Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages Schaden erleiden und wovon die Ursache an andere als Käsehandel Peters V.o.f. zurechnungsfähig ist.
2. Falls Käsehandel Peters V.o.f. aus irgendeinem Grund von Dritten angesprochen werden sollte, dann ist der Kunde dazu verpflichtet Käsehandel Peters V.o.f. sowohl außerhalb wie auch in der Rechtslage zu zustehen und unverzüglich dasjenige zu unternehmen, was in dem Fall von ihm verlangt werden darf. Sollte der Kunde in Verzug bleiben beim Nehmen von adäquaten Maßnahmen, dann ist Käsehandel Peters V.o.f., ohne Inverzugsetzung dazu berechtigt selbst zu handeln. Alle Kosten und Schaden, die Käsehandel Peters V.o.f. entstanden und Dritten dadurch entstanden sind, trägt sowohl bzgl. Bezahlung als Risiko integral der Kunde.
Artikel 16. Höhere Gewalt
1. Weder Käsehandel Peters V.o.f. noch der Kunde sind dazu verpflichtet irgendeiner Verpflichtung nachzukommen, wenn sie daran gehindert werden infolge von Umständen, die nicht zurückzuführen sind auf Schuld, noch gemäß dem Gesetz, einer Rechtshandlung oder im allgemeinen Umgang geltende Auffassungen für sie zutreffend sind.
2. Unter Höherer Gewalt wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben dem was im Gesetz und in der Rechtsprechung darunter verstanden wird, alle von außen kommenden Ursachen, vorhersehbare und unvorhersehbare, verstanden, worauf Käsehandel Peters V.o.f. keinen Einfluss drauf ausüben kann, wodurch Käsehandel Peters V.o.f. jedoch nicht in der Lage ist seinen Verpflichtungen nachzukommen.
3. Käsehandel Peters V.o.f. hat ebenso das Recht sich auf Höhere Gewalt zu berufen, wenn die o.g. Umstände eintreten, nachdem Käsehandel Peters V.o.f. seiner Verpflichtung hätte nachkommen müssen.
Artikel 17. Anwendbares Recht und Rechtsstreitigkeiten
1. Auf alle Rechtsbeziehungen, wobei Käsehandel Peters V.o.f. Partei ist, ist ausschließlich niederländisches Recht gültig, auch dann wenn die Verpflichtung im Ausland teilweise oder komplett stattfinden sollte oder wenn die bei der Rechtsbeziehung betroffene Partei dort ihren Wohnsitz hat. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufvertrages wird ausgeschlossen.
2. Parteien sollen erst dann vor Gericht gehen, nachdem sie sich bis zum Äußersten darum bemüht haben die Rechtsstreitigkeit in gegenseitiger Überlegung zu schlichten.
Artikel 18. Fundstelle und Änderung der Geschäftsbedingungen
1. Diese Geschäftsbedingungen sind bei der Handelskammer Veluwe und Twente in Harderwijk deponiert.
2. Es gilt stets die letzte deponierte Version bzw. ggf. die Version, die beim Zustandekommen der Rechtsbeziehung mit Käsehandel Peters V.o.f. galt.
3. Der niederländische Text der Allgemeinen Geschäftsbeziehungen hat stets Vorrang bei jeglicher Auslegung davon.
4. Der niederländische Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen prävaliert über den gemachten Übersetzungen.






